Beitragsordnung des Shaolin Kungfu Berlin e. V.

 

Folgende Gebühren und Beiträge werden im Verein erhoben:

 

- Höhe der einmaligen Aufnahmegebühr:

€ 10.-

- Höhe der monatlichen Beiträge für Mitglieder:

im Alter bis 13 Jahre   € 15.-
14 bis 17 Jahre   € 24.-

ab 18 Jahre   € 30.-

- Monatsbeitrag für Schüler anderer Kungfu Gruppen,
  die von Th. Beyse geleitet werden,
  bei Teilnahme an 1 Trainingstag (TG) pro Woche:

€ 10.-

- Zahlungssatz für Gäste pro Trainingstag (TG)
  ohne Mitgliedschaft im Verein:

€ 10.-

- Ehrenmitglieder des Vereins sind von der
  Beitragszahlung befreit.


Die Beiträge sind monatlich bis zum 15. Kalendertag des Monats zu zahlen.

 

Jeder Interessent hat die Möglichkeit, an zwei Trainingstagen (TG) kostenfrei teilzunehmen. Zu Beginn des dritten Trainingstages wird der erste Monatsbeitrag für den laufenden Monat fällig. Die Interessenten können sich bis Ende des laufenden Monats für eine Mitgliedschaft im Verein entscheiden. Mit Abgabe des Aufnahmeantrags und der Fälligkeit des zweiten Monatsbeitrags ist die einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten. Die Beitragszahlung kann ausgesetzt werden, wenn ein mindestens einmonatiges Fernbleiben vom Training angekündigt wurde. Diese Ankündigung muss spätestens 3 Monate vor dem Fernbleiben schriftlich formlos gegenüber dem Vorstand erfolgen.


Die Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 09.04.2008 beschlossen und tritt am 01.05.2008 in Kraft.

Berlin,17.04.2008
Thomas Beyse
-Vorsitzender-
Shaolin Kungfu Berlin e. V

Anlagen:
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